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Mit dem Reformationstag am 31. Oktober 2016 gedenken evangelische Christen dem Thesenanschlag Martin Luthers im Jahr 1517.

Der Tag ist ein gesetzlicher und damit arbeitsfreier Feiertag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
 
Es handelt sich um einen sogenannten stillen Feiertag, der den Feiertagsgesetzen der Bundesländer unterliegt, die unter anderem öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, musikalische Veranstaltungen oder den Schankbetrieb verbieten können. In Baden-Württemberg ist der Reformationstag schulfrei und in Niedersachsen können evangelische Schüler für den Gottesdienst vom Unterricht freigestellt werden.

Im Jahr 2017 jährt sich zum 500. Mal Martin Luthers Thesenanschlag an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg.

Aufgrund dieses Jubiläums sprach sich die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2012 dafür aus, den Reformationstag 2017 bundesweit als gesetzlichen Feiertag zu begehen.

Nach und nach stimmten die einzelnen Landtage über diesen Vorschlag ab.

Zur Freude der Arbeitnehmer willigten alle Länder ein, sodass im Kalender 2017 nun ein zusätzlicher, bundesweiter Feiertag verzeichnet ist.

Der Reformationstag fällt mit Halloween zusammen, zu dem er jedoch in keiner Beziehung steht.