Der Olfener Rat hatte am 5. Juli dieses Jahres die Erhöhung der Hundesteuer beschlossen. Sie sollte rückwirkend zum 1. Januar 2016 erfolgen.
Das wird so nicht umgesetzt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss befasst sich bei seiner Sitzung am Donnerstag, 29. September, erneut mit der Steuererhöhung. Wie die Verwaltung in der Vorlage zur Sitzung mitteilt, habe man bezüglich der Rückwirkung beim Städte- und Gemeindebund eine Rechtsklärung herbeigeführt.
Der Städte- und Gemeindebund hält eine rückwirkende Erhöhung anders als bei Grundbesitzabgaben für rechtsunsicher. Aus diesem Grund soll die Steuererhöhung noch einmal beschlossen werden. Sie soll nun zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Es bleibt aber bei der Erhöhung.
Die Erhöhungen im Überblick:
- Die Haltung eines Hundes wird nun mit 72 Euro besteuert. Bisher waren es 54 Euro.
- Bei zwei Hunden sind es pro Hund 84 (66) Euro.
- Bei der Haltung von drei und mehr Hunden müssen pro Hund 96 (78) Euro bezahlt werden.
- Die Haltung eines als gefährlich eingestuften Hund kostet nun pro Jahr 300 statt 270 Euro.
Quelle: Ruhrnachrichten